Aufnahme in das fegw



Will sich eine Gemeinde dem fegw anschließen, wird der Regionalleiter mit dem Bewerber durch einen dreistufigen Eingliederungsprozess gehen. Dabei ist der Aufbau einer gesunden Beziehung die Grundlage für diesen Prozess.

Der Prozess im Überblick:

1. Freundschaft mit dem fegw

Das bedeutet praktisch den Aufbau und die Pflege von Beziehungen zu Pastoren und Leitern des fegw. Ideal ist die Teilnahme bei der jährlichen Pastorenfortbildung, bei der alle Pastoren des fegw zusammen sind. Hilfreich ist auch die Annahme von Fürsorge- und Mentoring durch das fegw. Der Regionalleiter hilft bei der Findung eines Mentors / Beraters.

2. Verlobungsphase (Kandidatenstatus)

Die Verlobungsphase ist der Weg zur Übereinstimmung mit den Glaubensgrundsätzen, Zielen, Werten und Strategien des fegw – bis hin zur vollständigen Eingliederung. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Teilnahme an den Veranstaltungen des fegw:

  • Regionales Pastorentreffen (unbedingt erforderlich)
  • Pastorenfortbildung (unbedingt erforderlich)
  • Regionalkonferenzen

In dieser Phase geht es um eine Verinnerlichung der Werte und Grundlagen und nicht so sehr um organisatorisch-rechtliche Fragen.

3. Hochzeit (Beitritt)

Endgültiger Anschluss an das fegw. Bildung einer fegw-Ortsgemeinde im Sinne der Satzung des fegw.  Ordination (oder Einsetzung) zum leitenden Pastor der fegw – Ortsgemeinde. Erstellung der Mitgliedsurkunde für die Ortsgemeinde.

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“Ich bin ein sehr zukunftsorientierter Mensch. Umso wichtiger ist es für mich, in eine Geschichte eingebunden zu sein, die über meine eigene Geschichte hinausgeht.” 
Jan von Wille,
Nationaler Leiter des fegw